Rechtsprechung
BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldatengesetz - Verkehrsunfallflucht - Vertrauenswürdigkeit - Pflichtenmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 09.07.1981 - 1 VL 10/81
- BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2272
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66
Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Dadurch erweist sich zwar die Sachverhaltsdarstellung des Strafurteils als unvollständig und ergänzungsbedürftig; mittelbar ergibt sich jedoch daraus, daß das Strafgericht angenommen hat, die auf einem neuen Tatentschluß und völlig anderen Beweggründen beruhende Fortsetzung der Fahrt nach dem Unfall (vgl. BGHSt 21, 203) sei im Bewußtsein oder - zumindest - unter billigender Inkaufnahme einer möglichen alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit geschehen. - BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Für eine Überbürdung der dem Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es bei dieser in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101). - BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63
Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Eine Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht gemäß § 83 WDO könnte zwar einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG bewirken; ein solcher Verstoß wäre jedoch schon deshalb geheilt, weil der Soldat auf sein Begehren vom 13. Juli 1981 hin noch vor Einlegung der Berufung Gelegenheit hatte, die Verfahrens- und die Beiakten einzusehen, und diese Gelegenheit auch genutzt hat (BVerfGE 22, 282, 286 [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvR 586/63] m.w.N.).
- BVerwG, 03.11.1981 - 2 WD 28.81
Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Wiederholungsfall - Soldat in …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Neben einer Kriminalstrafe, die von einem Strafgericht wegen desselben Sachverhalts verhängt worden ist, kommt diese Maßnahme wegen des in § 8 Satz 1 WDO bestimmten Verhängungsverbots allerdings kaum in Betracht (BVerwG Urteil vom 3. November 1981 - 2 WD 28/81). - BVerwG, 26.10.1976 - 2 WD 33.76
Dienstunfähigkeit wegen übermäßigem Alkoholgenuss - Alkoholgenuss während der …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Entzieht sich ein Soldat durch eine Verkehrsunfallflucht der Verantwortung für einen von ihm angerichteten Schaden, so läßt er eine so verwerfliche charakterliche Einstellung erkennen, daß sich daraus gewichtige Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit und an seiner dienstlichen Zuverlässigkeit ergeben können (BVerwG Urteile vom 26. Juni 1974 - 2 WD 49/73 -, vom 26. Oktober 1976 - 2 WD 33/76 -, vom 25. Oktober 1977 - 2 WD 2/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 2 WD 54/79; vgl. auch BVerwGE 33, 113, 115) [BVerwG 06.02.1968 - I D 37/67]. - BVerwG, 25.02.1981 - 2 WD 1.80
Disziplinarverfahren gegen Soldaten - Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Der Senat mußte vielmehr auf Grund der uneingeschränkt eingelegten Berufung die Sache in jeder Hinsicht neu beurteilen und konnte von der Bindung des § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO nur dann absehen, wenn seine Mitglieder die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen in dem strafgerichtlichen Urteil mit Stimmenmehrheit bezweifelten und deren nochmalige Prüfung nach § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO beschlossen (BVerwG NZWehrr 1981, 193, 194). - BVerwG, 06.02.1968 - I D 37.67
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Entzieht sich ein Soldat durch eine Verkehrsunfallflucht der Verantwortung für einen von ihm angerichteten Schaden, so läßt er eine so verwerfliche charakterliche Einstellung erkennen, daß sich daraus gewichtige Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit und an seiner dienstlichen Zuverlässigkeit ergeben können (BVerwG Urteile vom 26. Juni 1974 - 2 WD 49/73 -, vom 26. Oktober 1976 - 2 WD 33/76 -, vom 25. Oktober 1977 - 2 WD 2/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 2 WD 54/79; vgl. auch BVerwGE 33, 113, 115) [BVerwG 06.02.1968 - I D 37/67]. - BVerwG, 04.12.1979 - 2 WD 54.79
Angemessenheit einer Gehaltskürzung als Ahndung einer fahrlässig begangenen …
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Entzieht sich ein Soldat durch eine Verkehrsunfallflucht der Verantwortung für einen von ihm angerichteten Schaden, so läßt er eine so verwerfliche charakterliche Einstellung erkennen, daß sich daraus gewichtige Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit und an seiner dienstlichen Zuverlässigkeit ergeben können (BVerwG Urteile vom 26. Juni 1974 - 2 WD 49/73 -, vom 26. Oktober 1976 - 2 WD 33/76 -, vom 25. Oktober 1977 - 2 WD 2/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 2 WD 54/79; vgl. auch BVerwGE 33, 113, 115) [BVerwG 06.02.1968 - I D 37/67]. - BVerwG, 25.10.1977 - 2 WD 2.77
Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Entzieht sich ein Soldat durch eine Verkehrsunfallflucht der Verantwortung für einen von ihm angerichteten Schaden, so läßt er eine so verwerfliche charakterliche Einstellung erkennen, daß sich daraus gewichtige Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit und an seiner dienstlichen Zuverlässigkeit ergeben können (BVerwG Urteile vom 26. Juni 1974 - 2 WD 49/73 -, vom 26. Oktober 1976 - 2 WD 33/76 -, vom 25. Oktober 1977 - 2 WD 2/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 2 WD 54/79; vgl. auch BVerwGE 33, 113, 115) [BVerwG 06.02.1968 - I D 37/67].
- BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 42.90
Disziplinarmaßnahmen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - Verstoß gegen …
Nach der bisherigen Rechtsprechung sei in solchen Fällen ein Beförderungsverbot Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG Urteile vom 25. Februar 1982 - 2 WD 53/81 - und vom 8. April 1987 - 2 WD 20/87). - BVerwG, 21.05.1985 - 2 WD 59.84
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Soldaten durch unerlaubtes Entfernen vom …
Der Senat hat daher seit langem schon das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als Dienstvergehen für so schwerwiegend angesehen, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung als der mildesten gerichtlichen Disziplinarmaßnahme angemessen geahndet werden kann (NJW 1982, 2272 = RiA 1982, 173 - Dok.Ber. Teil B 1982, 219 = Truppenpraxis 1983, 21 m.w.N.). - BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von …
Da der Senat aber keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile ist, wäre ein derartiger Lösungsbeschluß nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Frage gekommen, wenn das Strafurteil selbst in sich oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen zu begründen (BVerwG Urteil vom 25. Februar 1982 - 2 WD 53/81 - m.w.N.).
- BVerwG, 09.10.1990 - 2 WD 22.90
Dienstvergehen eines Soldaten durch Unfallverursachung bei außerdienstlicher …
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als Dienstvergehen für so schwerwiegend angesehen, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden kann (BVerwG NZWehrr 1982, 194 = NJW 1982, 2272; BVerwG Urteil vom 15. Dezember 1989 - 2 WD 9/89 - m.w.N.). - BVerwG, 22.06.1989 - 2 WD 50.88
Rüge eines Soldaten einer unzutreffenden Auskunft des ihn vernehmenden …
Der Senat hat in solchen Fällen daher eine Gehaltskürzung nicht mehr für ausreichend erachtet, sondern eine laufbahnhemmende Maßnahme in Form eine Beförderungsverbotes für verwirkt gehalten (BVerwG, NJW 1982, 2272 = RiA 1982, 173). - BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 1.84
Trunkenheitsfahrt eines Soldaten als Dienstvergehen - Vorsätzliche Verletzung der …
Die von den Wehrdienstsenaten durch Urteile vom 30. Januar 1968 - 1 WO 37/67 - (BVerwGE 33, 58) und vom 25. Februar 1982 - 2 WO 53/81 - (NJW 1982, 2272) entschiedenen Fälle, auf die sich der Soldat in der Rechtsmittelbegründung berufen hat, ließen sich hier nicht zum Vergleich heranziehen.